Banken
Eine Bank oder Kreditinstitut ist ein Unternehmen, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs- und Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typus beschäftigt sich eine Bank mit der Kreditvergabe, der Verwaltung von Spareinlagen, dem Handel mit und der Verwahrung von Wertpapieren oder – im Falle einer Universalbank – mit allem zusammen. In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Die Gesamtheit aller Banken sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen.
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Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.








